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Fachanwaltskanzlei für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Auf dieser Seite informieren wir Sie über unseren Beratungsschwerpunkt

Versicherungsrecht

Sie suchen einen Anwalt für Versicherungsrecht in Moers, Düsseldorf, Duisburg, Ratingen? Versicherungen sind hierzulande ein Massenphänomen. Um bestimmte Risiken des Lebens abzufedern, ist es sinnvoll, teilweise in einigen Bereichen sogar existenziell notwendig, Versicherungsverträge abzuschließen.


Viele Versicherungen sind somit eine sinnvolle Einrichtung zur Abfederung diverser Lebensrisiken und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allerdings sind Versicherer Wirtschaftsunternehmen, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Es verwundert daher nicht, dass die Entscheidungen der Versicherer über die Erbringung einer Versicherungsleistung bzw. über deren Ablehnung längst nicht immer mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Da für den Betroffenen nicht selten erhebliche Konsequenzen mit einer Leistungsablehnung verbunden sind (z.B. in den Bereichen Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung), ist bereits beim geringsten Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eine rechtliche Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht zu empfehlen.

Soll der Versicherer (VR) eine Leistung erbringen, erhält der Versicherungsnehmer (VN) nicht selten eine in bestem Amtsdeutsch verfasste Mitteilung, wonach der Versicherungsschutz auf Grund der Regelungen aus dem „Kleingedruckten“, den sog. Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), zu versagen sei. Entweder liegen angeblich die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor, oder dem VN wird beispielsweise vorgeworfen, er habe eine Obliegenheitsverletzung begangen oder eine Gefahrerhöhung zu verantworten. Die Begründung des VR ist jedoch nicht selten falsch. Beispielsweise verweigern Versicherer nicht selten die Leistung mit der Behauptung, der Versicherungsnehmer habe gegen bestimmte Vereinbarungen aus dem Vertrag (sog. Obliegenheiten) verstoßen. Sehr oft wird bei Personenversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Krankenversicherung) der Vorwurf erhoben, der Versicherungsnehmer habe bei Antragstellung eine Anzeigepflichtverletzung begangen. Oder aber, es wird ein vertraglicher Ausschlusstatbestand als Grund für die Leistungsverweigerung herangezogen.
 
Das Versicherungsrecht ist geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung, außerdem durch die gesetzlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Seit dem 01.01.2008 gibt es ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier haben sich einige grundlegende Prinzipien des Versicherungsrechts (überwiegend zum Vorteil des Versicherungsnehmers) geändert. So ist das sog. "Alles-oder-nichts-Prinzip", nach dem unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers selbst bei leichtester Fahrlässigkeit bestand, abgeschafft worden. Nach der neuen Rechtslage ist einfache Fahrlässigkeit nicht mehr schädlich, bei grober Fahrlässigkeit ist in den meisten Fällen unter Abwägung der konkreten Umstände eine Quote zu bilden.
Das neue Versicherungsrecht ist zwar verbraucherfreundlicher, aber auch noch komplexer geworden. Eine frühzeitige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Versicherungsrecht ist daher bei versicherungsrechtlichen Problemen dringend zu empfehlen.
 
Haben Sie Fragen zum Thema Versicherungen oder rechtliche Probleme mit einer Versicherung? Wir helfen gern weiter. Kontaktieren Sie uns. Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht in Moers (Großraum Duisburg), Düsseldorf und Ratingen!

 

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