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Fachanwaltskanzlei für
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

Die Corona-Krise und das Versicherungsrecht

 

Neben den erheblichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Covid-19-Erkrankungen wird auch die Wirtschaft stark in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere "kleinere" Gewerbetreibende (aber nicht nur die) sind aktuell in ihrer Existenz bedroht. Viele Gewerbetreibende haben eine sog. Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, die unter anderem dann eintritt, wenn es auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zu behördlichen Maßnahmen wie z. B. einer Betriebsschließung kommt. Bekanntlich werden solche Maßnahmen aktuell bundesweit durchgeführt. Gleichwohl wird zunehmend von Fällen berichtet, in denen der Versicherer behauptet, das Coronavirus bzw. die davon ausgelöste Infektion seien nicht vom Versicherungsschutz erfasst, z. B. weil dies in den Versicherungsbedingungen nicht audrücklich erwähnt sei.

Hier ist genau darauf zu achten, wie die Versicherungsbedingungen formuliert sind. In vielen Fällen dürfte nämlich tatsächlich Versicherungsschutz bestehen. Es ist daher dringend zu empfehlen, die Versicherungsunterlagen in diesem Zusammenhang von einem Experten prüfen zu lassen.

Zögern Sie nicht und sprechen uns an. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir transparent und nachvollziehbar die Rechtslage und die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit.

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

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