Ein bedeutsames anwaltliches Tätigkeitsfeld im Bereich des Verkehrsrechts sind die Bußgeldverfahren sowie die Verkehrsstrafsachen. Mobilität ist heutzutage sehr wichtig. Daher werden staatliche Eingriffe in Form von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehungen als sehr gravierend und teilweise sogar existenzbedrohend wahrgenommen. Hinzu kommt, dass bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen die Schwelle zum Fahrverbot vom Gesetzgeber kürzlich herabgesenkt worden ist. Geldbußen ab EUR 40,- werden in das Verkehrszentralregister eingetragen. Auch die Punkte, die hierbei angesammelt werden, können schnell zu einem Problem werden, da bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist. Insofern sollten zumindest die Bußgeldsachen, die zu einer Eintragung führen können, einer fachlichen Überprüfung unterzogen werden. In Strafsachen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht (dies kann grds. jede Verkehrsstraftat sein), sollte in jedem Fall frühzeitig ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Häufig können so die drohenden Sanktionen abgewendet oder zumindest abgemildert werden.