Wissenswertes zum Versicherungsrecht

Versicherungen sind eine sinnvolle Einrichtung zur Abfederung diverser Lebensrisiken und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Allerdings sind Versicherer Wirtschaftsunternehmen, die auf Gewinnmaximierung ausgelegt sind. Es verwundert daher nicht, dass die Entscheidungen der Versicherer über die Erbringung einer Versicherungsleistung bzw. über deren Ablehnung längst nicht immer mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Da für den Betroffenen nicht selten erhebliche Konsequenzen mit einer Leistungsablehnung verbunden sind (z.B. in den Bereichen Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung), ist bereits beim geringsten Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eine rechtliche Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Soll der Versicherer (VR) eine Leistung erbringen, erhält der Versicherungsnehmer (VN) nicht selten eine in bestem Amtsdeutsch verfasste Mitteilung, wonach der Versicherungsschutz auf Grund der Regelungen aus dem „Kleingedruckten“, den sog. Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), zu versagen sei. Entweder liegen angeblich die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor, oder dem VN wird beispielsweise vorgeworfen, er habe eine Obliegenheitsverletzung begangen oder eine Gefahrerhöhung zu verantworten. Die Begründung des VR ist jedoch nicht selten falsch. Das Versicherungsrecht ist geprägt durch eine umfangreiche Rechtsprechung, außerdem durch die gesetzlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

 

 

 

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