Auf dieser Seite informieren wir Sie über unseren Beratungsschwerpunkt

V e r s i c h e r u n g s r e c h t.

 

Aufgrund der inzwischen eingerichteten Zweigstellen Düsseldorf und Krefeld kann eine Beratung bzw. Tätigkeit im Versicherungsrecht sowohl im Einzugsbereich Moers/Duisburg wie auch in  den Einzugsbereichen Düsseldorf und Krefeld erfolgen. Sofern Sie also einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf oder einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht in Moers/Duisburg oder in Krefeld suchen, bieten wir Ihnen gerne unsere Dienstleistungen an.

Versicherungen sind hierzulande ein Massenphänomen. Um bestimmte Risiken des Lebens abzufedern, ist es sinnvoll, teilweise in einigen Bereichen sogar existenziell notwendig, Versicherungsverträge abzuschließen.

Häufig funktioniert die Vertragsdurchführung reibungslos. Kommt es zur Verwirklichung des versicherten Risikos, dem sog. Versicherungsfall, reguliert der Versicherer den eingetretenen Schaden.

Dies ist aber längst nicht immer der Fall. Beispielsweise verweigern Versicherer nicht selten die Leistung mit der Behauptung, der Versicherungsnehmer habe gegen bestimmte Vereinbarungen aus dem Vertrag (sog. Obliegenheiten) verstoßen. Oder aber, es wird ein vertraglicher Ausschlusstatbestand als Grund für die Leistungsverweigerung herangezogen.

Das Versicherungsrecht ist eine sehr komplexe und von der Rechtsprechung im Laufe der Jahrzehnte mitgeformte Rechtsmaterie. Um entscheiden zu können, ob beispielsweise eine Leistungsverweigerung eines Versicherers berechtigt ist, sind Spezialkenntnisse im Versicherungsrecht unerlässlich.

Seit dem 01.01.2008 gibt es ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier haben sich einige grundlegende Prinzipien des Versicherungsrechts (überwiegend zum Vorteil des Versicherungsnehmers) geändert. So ist das sog. "Alles-oder-nichts-Prinzip", nach dem unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers selbst bei leichtester Fahrlässigkeit bestand, abgeschafft worden. Nach der neuen Rechtslage wird in den meisten Fällen unter Abwägung der konkreten Umstände eine Quote zu bilden sein.

Das neue Versicherungsrecht ist zwar verbraucherfreundlicher, aber auch noch komplexer geworden. Eine frühzeitige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Versicherungsrecht ist daher bei versicherungsrechtlichen Problemen dringend zu empfehlen.


  

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Wir helfen gern weiter!

Kontaktieren Sie uns! Ihr Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht in Moers (Großraum Duisburg), Düsseldorf und Krefeld!

 


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