Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Bußgeldsachen

z.B.

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über die anwaltliche Tätigkeit im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Mobilität ist heutzutage sehr wichtig. Daher werden staatliche Eingriffe in Form von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehungen als sehr gravierend und teilweise sogar existenzbedrohend wahrgenommen. Hinzu kommt, dass bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen die Schwelle zum Fahrverbot vom Gesetzgeber kürzlich herabgesenkt worden ist. Geldbußen ab EUR 40,- werden in das Verkehrszentralregister eingetragen. Auch die Punkte, die hierbei angesammelt werden, können schnell zu einem Problem werden, da bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist. Insofern sollten zumindest die Bußgeldsachen, die zu einer Eintragung führen können, einer fachlichen Überprüfung unterzogen werden. Häufig können so die drohenden Sanktionen abgewendet oder zumindest abgemildert werden.

Zögern Sie deshalb nicht und sprechen Sie uns an, wenn Sie Betroffener eines Bußgeldverfahrens sind. Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht in Moers/Duisburg, Düsseldorf und Krefeld!

 


zurück zu AutorechtHomeE-Mailvor zu Führerschein/Fahrerlaubnis